Kurpark-Residenz - Deidesheim - das andere Paradies - Ferienappartements direkt am Kurpark gelegen.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01. Januar 2012

Für die Kurpark-Residenz Deidesheim
Hotel & Ferienwohnungs- Betriebsgesellschaft mbH
An der Marlach 20 - 67146 Deidesheim
– nachstehend „Kurpark-Residenz“ genannt –

1           Geltungsbereich

1.1          Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung und Tagung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2          Abweichende Bestimmungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes, gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2           Zustandekommen des Vertrages

2.1          Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Zimmerbuchungsantrag abgibt, der durch die Kurpark-Residenz angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung.

2.2          Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per eMail erfolgen.

2.3          Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er gegenüber der Kurpark-Residenz zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Wohnungsannahmevertrag, sofern der Kurpark-Residenz keine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.4          Auf die Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

2.5          Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kurpark-Residenz.

3           Preise und Leistungen

3.1          Die Kurpark-Residenz ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2          Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Kurpark-Residenz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Kurpark-Residenz gegenüber Dritten.

3.3          Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Kurpark-Residenz für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Sie den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 5% anheben.

3.4          Die Preise können geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Kurpark-Residenz oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Kurpark-Residenz dem zustimmt.

3.5          Rechnungen der Kurpark-Residenz sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt spätestens ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist die Kurpark-Residenz berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Kurpark-Residenz eine Mahngebühr von 10,00 Euro erheben.

3.6          Die Kurpark-Residenz ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Kurpark-Residenz ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

3.7          Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Kurpark-Residenz aufrechnen oder mindern.

4           Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1          Die Kurpark-Residenz räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Für die Kurpark-Residenz gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat sie Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Kurpark-Residenz hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises

4.2          Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

4.3          Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt wurde, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten; hier hat die Kurpark-Residenz keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Kurpark-Residenz. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

5           Rücktritt der Kurpark Residenz

5.1          Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Kurpark-Residenz ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Kurpark-Residenz die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2          Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Kurpark-Residenz zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3          Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von der Kurpark-Residenz nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

5.4          Die Kurpark-Residenz hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5          In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6           An- und Abreise

6.1          Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Kurpark-Residenz hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2          Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 13 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3          Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 19:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Kurpark-Residenz das Recht, gebuchte Zimmer nach 19:30 Uhr anderweitig zu vergeben ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Kurpark-Residenz steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.4          Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Kurpark-Residenz den ihr dadurch entstehenden Schaden für eine zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 17 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.

7           Haftung

7.1          Die Kurpark-Residenz haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den  gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sie ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Kurpark-Residenz in demselben Umfang.

7.2          Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht durch die Kurpark-Residenz. Parken in der Tiefgarage erfolgt auf eigenes Risiko.

7.3          Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Kurpark-Residenz übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Kurpark-Residenz ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.4          Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8           Schlussbestimmungen

8.1          Erfüllungs- und Zahlungsort ist 67146 Deidesheim

8.2          Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Gesellschaft. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz Deidesheim. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

8.3          Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.4          Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

Deidesheim, den 01.01.2012

Kurpark-Residenz Hotel & Ferienwohnungs- Betriebsgesellschaft mbH

Kurpark-Residenz | 67146 Deidesheim | An der Marlach 20 | fon +49 . 63 26 . 70 8-20